Elternbeirat

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Seine Aufgaben und Rechte sind in Artikel 65 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geregelt und seine Aufgaben werden wie folgt beschrieben (Auszug):

Der Elternbeirat wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,

  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern zu unterstützen und zu vertiefen,
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  • den Eltern und Schülern die Gelegenheit zur Information und zur Aussprache zu geben,
  • durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen,
  • über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und diese gegenüber der Schulleitung zu vertreten.

Der Elternbeirat trifft sich in der Regel zusammen mit der Schulleitung etwa alle sechs Wochen, um aktuelle Themen zu besprechen und Anliegen der Eltern der Schulleitung und umgekehrt vorzutragen. Gemeinsam werden Lösungen gesucht.

Als besondere Aktivitäten sollten die Durchführung von Elterncafes z.B. am ersten Schultag und am Einschreibungstag, von Informationsabenden, einer Nikolausaktion, einer Faschingskrapfenaktion und insbesondere als jährlichen Höhepunkt die Organisation des Sommerfestes erwähnt werden.

Nach der neuen Schulgesetzgebung (BaySchO) wird der Elternbeirat in einer eigenen Wahlversammulung gewählt. Die Einladung kommt über die Schule als Elternbrief.
Die aktuelle Wahlordnung finden Sie hier: Wahlordnung Elternbeirat

Kontakt zum Elternbeirat:

elternbeirat-gs-rockefeller@t-online.de